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Impfungen und Schwangerschaft

Ein Leitfaden für Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch

1. Impfungen und Schwangerschaft – Pro und Kontra

1.1. Allgemeine Besonderheiten

Schwangerschaften gehen mit einer ganzen Reihe an Besonderheiten einher. Dies gilt auch fürs Thema Impfen. Eine zentrale Rolle kommt dabei dem noch unreifen Immunsystem von Babys in Kombination mit Aufbau und Funktion der Plazenta zu.

1.1.1 Nestschutz für Neugeborene durch Impfungen

Die Plazenta bildet nämlich die natürliche Grenze zwischen Mutter und Kind. Über sie erfolgt die Nährstoffversorgung sowie der Austausch von Sauerstoff und CO2. Allerdings ist sie nur bedingt durchlässig für Antikörper und das ist wichtig zu wissen [1, 2]:

Wenn sich Menschen mit einem Erreger infizieren, werden nämlich zuerst sogenannte IgM-Antikörper gebildet – erst später im Verlauf kommen dann noch sogenannte IgG-Antikörper hinzu [1, 2].

Jedoch können die IgM-Antikörper von schwangeren Frauen nicht die Plazentaschranke passieren und auf diese Weise zum Kind gelangen. Für IgG-Antikörper ist dies dagegen möglich, vor allem je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist [1, 2].

Wenn eine Schwangere also zum ersten Mal mit einem neuen Erreger in Kontakt kommt, sind die rasch gebildeten IgM-Antikörper der Mutter somit nicht plazentagängig – können das Kind also nicht schützen. Das macht eine der Ansteckung vorhergehende Impfung so wichtig, damit im Ernstfall bereits mütterliche IgG-Antikörper parat sind [3].

Man spricht dabei auch vom sogenannten Nestschutz. Das unreife Immunsystem des ungeborenen oder neugeborenen Kindes kriegt „Verstärkung” durch bereits ausgereifte Antikörper der Mutter. Dafür muss diese zu einem früheren Zeitpunkt bereits mit den Erreger-Antigenen in Kontakt gekommen sein – idealerweise durch eine risikoarme Impfung [1].

Der Nestschutz (auch Leihimmunität genannt) besteht etwa ab der 20. Schwangerschaftswoche und kann durchs Stillen auch nach der Geburt weiter ausgebaut werden. Dann handelt es sich vor allem um sogenannte IgA-Antikörper. Doch auch hier kann nur „geliehen” werden, worüber die Mutter selbst verfügt. Eine rechtzeitige Impfung schafft hier also Sicherheit [1].

Entscheidend für die Impf-Frage ist daher nicht zuletzt das Timing der Impfung. Doch es gibt noch mehr zu bedenken:

1.2. Probleme und Risiken

Um darüber hinausgehende Risiken adäquat einordnen zu können, ist es zudem essenziell, den Unterschied zwischen Lebend- zu inaktivierten Impfstoffen (Totimpfstoffen) zu verstehen. Denn Impfung ist nicht gleich Impfung.

Vielmehr gibt es verschiedene Impfstoffarten, die für Schwangere grundsätzlich anders bewertet werden [4].

Dabei ist der Einsatz von inaktivierten Impfstoffen (Totimpfstoffen) – wie zum Beispiel gegen Influenza, Tetanus, Diphtherie, Pertussis sowie Hepatitis A und B – in der Schwangerschaft durchaus möglich. Laut RKI sind „Impfungen gegen Influenza und Pertussis Schwangeren sogar ausdrücklich angeraten” [4, 5].

Anders verhält es sich mit Lebendimpfstoffen wie zum Beispiel gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) oder Varizellen. Von diesen wird in der Schwangerschaft abgeraten. Auch sollten Frauen, nachdem sie eine dieser Impfungen erhalten haben, im nächsten Monat nicht schwanger werden [4, 5].

Es gibt jedoch etliche gut dokumentierte Fälle, in denen eine Frau kurz vor oder während ihrer Schwangerschaft eine Lebendimpfung erhalten hat und auch dies blieb ohne erhöhtes Risiko für Komplikationen. Daher besteht auch in diesem Szenario kein wirklicher Grund zur Sorge für Schwangere [4, 5].

1.3. Große Vorteile bei richtiger Anwendung

Daraus ergibt sich ein klares Fazit bei der Impfentscheidung: Ungeborene sowie neugeborene Kinder haben ein unreifes Immunsystem und sind damit vor zahlreichen Krankheitserregern nicht ausreichend geschützt [1, 3].

Mütter können ihrem Nachwuchs über den Nestschutz jedoch die nötigen „Abwehrkräfte” verleihen. Dafür ist entscheidend, dass die Mutter selbst über die entsprechenden Antikörper verfügt. Hier hilft systematisches Impfen entsprechend des von der STIKO empfohlenen Impfkalenders. So kann bei der Timing-Frage gar nichts schiefgehen [1, 3, 4].

Und auch bei der wichtigen Unterscheidung zwischen Lebend- und inaktivierten Impfstoffen geben die Impfempfehlungen der STIKO die nötige Sicherheit. So können wichtige Lebendimpfstoff-Gaben zu einem Zeitpunkt erfolgen, wo noch keine Schwangerschaft besteht. Dadurch werden Schwangere nicht gefährdet, sondern – ganz im Gegenteil – vorsorglich geschützt, sollte es später zum Kontakt mit dem entsprechenden Erreger kommen [1, 3, 4].

Schwangere Frau sitzt beim Arzt und wird geimpft

2. Welche Impfungen braucht man vor der Schwangerschaft?

Es gibt verschiedene Gründe, weswegen es wichtig ist, bestimmte Impfungen bereits vor Beginn einer Schwangerschaft durchzuführen. Einer davon ist besagter Nestschutz, für den es IgG-Antikörper braucht. Hierfür muss die Impfung also mit einigem zeitlichen Vorlauf erfolgen [1, 3].

Ein weiterer Aspekt sind alle Impfungen, bei denen ein Lebendimpfstoff zum Einsatz kommt. So sind Lebendimpfstoffe zwar keineswegs „per se” schlecht. Im Gegenteil. Sie können das Immunsystem ausgesprochen gut anregen und so zur nachhaltigen Antikörperbildung beitragen. Nur sollten sie eben nicht während der Schwangerschaft zum Einsatz kommen [1, 3].

Doch es gibt noch weitere Gründe: So können bestimmte Krankheitserreger (wie Hepatitis B oder Varizellen) gerade während der Geburt von der Mutter auf das Kind übertragen werden und mitunter schwere Folgen für das Neugeborene haben. Die Geburt selbst ist somit eine hochsensible Phase. Mithilfe einer vor der Schwangerschaft erfolgten Impfung können solche Fälle jedoch effektiv verhindert werden [6].

Auch haben die Schwangeren selbst nachweislich ein erhöhtes Risiko während der Schwangerschaft besonders schwer an bestimmten Erregern zu erkranken. Hierzu zählen zum Beispiel die Grippe-auslösenden Influenzaviren, Masern-Viren mit einem erhöhten Risiko für Lungenentzündungen – und nicht zuletzt schwerere COVID-19-Verläufe durch das SARS-CoV-2-Virus [6].

Auch hier kann das Risiko mit einer rechtzeitigen Impfung effektiv minimiert werden [6].

2.1. STIKO-Impfempfehlungen für Frauen im gebärfähigen Alter

Allgemein sollten Frauen im gebärfähigen Alter darauf achten, womöglich bestehende Impflücken auszuschließen, noch ehe es zu einer Schwangerschaft kommen kann. Bei Unklarheiten lohnt es, das Impfheft gemeinsam mit den behandelnden Ärzt:innen (Hausärzt:in und/oder Frauenärzt:in) einmal in Ruhe durchzugehen [6].

Nachholimpfungen empfehlen sich, egal ob der eigene Impfstatus unvollständig, gänzlich fehlend oder unbekannt ist. Dabei sollten folgende Impfungen unbedingt berücksichtigt werden [6]:

2.1.1. Tetanus-, Diphtherie- und Polio-Impfung (Boostrix-Impfung)

Tetanus, Diphtherie und Polio sind komplett unterschiedliche Krankheiten, die jedoch alle durch bestimmte Erreger ausgelöst werden und bei Ansteckung einen echten medizinischen Notfall darstellen [6].

Glücklicherweise können diese Erkrankungen durch eine vorherige Impfung effektiv verhindert werden. Eine erforderliche Auffrisch- oder Nachholimpfung erfolgt dabei mithilfe eines Kombinationsimpfstoffs (häufig auch Tdap-IPV oder Boostrix-Impfung genannt), welcher die Immunisierung gegen alle drei Krankheitserreger gewährleistet [6, 7].

Hierbei handelt es sich um einen inaktivierten Impfstoff. Idealerweise erfolgt die Impfung bereits vor dem Auftreten einer Schwangerschaft. Sie kann jedoch im Zweifelsfall auch während der Schwangerschaft erfolgen, da es sich um keinen Lebendimpfstoff handelt. Üblicherweise würde die Impfung dann im 3. Trimenon erfolgen [7].

Bei Frühgeburtsrisiko geht dies jedoch bereits im 2. Trimenon (dann würde jedoch das Repevax-Vakzin anstatt des Boostrix-Impfstoffs verwendet werden) [7].

2.1.2. Hepatitis-B-Impfung

Da es sich bei dem Hepatitis-B-Impfstoff um einen Totimpfstoff handelt, ist eine Impfung in der Schwangerschaft prinzipiell möglich. Dennoch sollte unbedingt versucht werden, den entsprechenden Impfschutz bereits vor Beginn einer Schwangerschaft aufzubauen [6, 8].

Zumal es sich bei der Hepatitis-B-Impfung ohnehin um eine der Standardimpfungen handelt, die idealerweise schon in den ersten Lebensmonaten und -jahren erfolgen sollte. In der Schwangerschaft ist eine Impfung daher nur als „Ultima ratio” und nach strenger Nutzen-Risiko-Abwägung sinnvoll [6, 8].

2.1.3. Röteln-Impfung

Die Impfung gegen Röteln erfolgt üblicherweise in Form eines Kombinationsimpfstoffs, der neben Röteln auch gegen Masern, Mumps (MMR-Impfstoff als Dreierkombi) sowie Varizellen (MMRV-Impfstoff als Viererkombi) schützt [6, 9].

Hierbei handelt es sich um einen Lebendimpfstoff, bei dem die entsprechenden Erreger abgeschwächt („attenuiert”) wurden, wodurch sie bei Menschen mit intaktem Immunsystem keine Infektion auslösen können. Da das Immunsystem von Babys jedoch noch unreif ist, sollte an dieser Stelle kein Risiko eingegangen werden [6, 9].

Daher ist diese Impfung unbedingt noch vor Beginn einer Schwangerschaft durchzuführen. Da es sich ähnlich wie bei der Hepatitis-B-Impfung ohnehin um eine der Standardimpfungen handelt, sollte diese Immunisierung sowieso und unabhängig von einem möglichen Kinderwunsch erfolgen [6, 9].

2.1.4. Masern-Impfung

Bei der Masern-Impfung verhält es sich analog zur Impfung gegen Röteln (siehe 2.1.3.). Während Röteln jedoch typischerweise Fehlbildungen beim Neugeborenen als Folge haben können, ist das Risiko von Masern etwas anderer Natur [3, 6, 9]:

Denn zum Einen haben an Masern erkrankte Schwangere selbst ein erhöhtes Risiko, eine Lungenentzündung zu entwickeln. Zum Anderen kann es durch eine Maserninfektion zu vorzeitigen Wehen, Frühgeburten sowie ungewollten Schwangerschaftsabbrüchen kommen [6, 9].

Der beste Weg, um all dem effektiv vorzubeugen, ist daher auch in diesem Fall die rechtzeitige Grundimmunisierung per Impfung – lange bevor es überhaupt zur Schwangerschaft kommt [6, 9].

2.1.5. Varizellen-Impfung

Auch bei der Varizellen-Impfung gelten die gleichen Prinzipien wie bei der Impfung gegen Röteln (siehe 2.1.3.) [6, 9].

Varizellen sind bei Schwangeren jedoch vor allem deshalb gefürchtet, weil es durch eine Infektion des Babys während Schwangerschaft oder Geburt zu schwerwiegenden Komplikationen bis hin zum Tod kommen kann [3].

Da auch diese Impfung bewährt und sicher ist, gilt auch hier, dass eine rechtzeitige Grundimmunisierung vor der Schwangerschaft effektiv vor einer unerwünschten und nicht selten folgenschweren Infektion schützt [3].

2.1.6. Corona-Impfung

Zwar handelt es sich bei den in Deutschland zugelassenen Corona-Impfstoffen um keine Lebendimpfstoffe. Dennoch ist eine Impfung noch vor erfolgter Schwangerschaft sinnvoll. Die wichtigsten Hintergründe finden Sie in unserem Artikel zum Thema Corona-Impfung und Schwangerschaft.

Da die Corona-Impfung bei Schwangeren – im Vergleich zu anderen Impfungen – noch relativ „jung” ist, können Sie alle wichtigen Updates auf der entsprechenden FAQ-Seite des Robert Koch-Instituts nachvollziehen.

3. Welche Impfungen braucht man während der Schwangerschaft?

3.1. STIKO-Impfempfehlungen für Schwangere

Die generelle Regel lautet hierbei: Alle Lebendimpfstoffe sind in der Schwangerschaft „kontraindiziert”, also verboten. Inaktivierte Impfstoffe (Totimpfstoffe) gelten dagegen für die Schwangere und den Fetus als sicher und können – sofern sinnvoll – verabreicht werden [6].

Dies sollte jedoch immer im Einzelfall geprüft und einer genauen Nutzen-Risiko-Abwägung unterzogen werden. Idealerweise sollten die entsprechenden Impfungen natürlich bereits vor Beginn der Schwangerschaft erfolgt sein. Ist dies jedoch nicht geschehen, ist die Gabe eines inaktivierten Impfstoffs (Totimpfstoffs) in der Schwangerschaft – ab 2. Trimenon – prinzipiell möglich [6].

Wesentlicher Grund, warum dies möglichst erst ab dem 2. Trimenon geschehen sollte, ist Folgendes: Im 1. Trimenon sind ungewollte Schwangerschaftsabbrüche nämlich ohnehin relativ häufig. Eine Impfung hätte hierauf zwar keinerlei Einfluss [6].

Viele Betroffene würden jedoch in der Impfung durch den zeitlichen Zusammenhang (keine Kausalität!) verständlicher-, wenn auch fälschlicherweise den Grund sehen. Eine Impfung im 1. Trimenon ist daher nur in besonders dringenden Fällen sinnvoll [6].

Drei Erreger sind derzeit jedoch gesondert zu betrachten. Hier kann eine Impfung während der Schwangerschaft besonders sinnvoll sein:

3.1.1. Grippe-Impfung (Influenza)

Eine Influenza-Infektion in der Schwangerschaft geht nachweislich mit einem erhöhten Risiko einher. Hierzu zählt die Gefahr einer mütterlichen Lungenentzündung, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit ins Krankenhaus oder sogar auf die Intensivstation zu müssen, als auch eine im Durchschnitt erhöhte Sterblichkeit. Darüber hinaus ist auch das Risiko für einen ungewollten Verlust der Schwangerschaft erhöht [6].

Da die Influenza-Impfung in der Schwangerschaft die Infektionsrate der Mutter um etwa 30 bis 70% verringert, empfiehlt die STIKO diese Impfung ausdrücklich für Schwangere. Die Grippe-Impfung sollte demnach ab dem 2. Trimenon erfolgen und kann so effektiv einen schweren Krankheitsverlauf verhindern [6].

Besteht bei der Schwangeren eine Grunderkrankung mit besonderem Risiko kann die Impfung sogar bereits im 1. Trimenon sinnvoll sein. Wie bei jeder Impfung sollte dies gemeinsam mit den behandelnden Ärzt:innen abgewogen werden [6].

3.1.2. Corona-Impfung

Zwar sollte die Corona-Impfung idealerweise noch vor Beginn einer Schwangerschaft erfolgen (siehe 2.1.6.). Sollte dies jedoch nicht geschehen sein, kann die Impfung ab dem 2. Trimenon zumindest nachgeholt werden [6].

Neben dem erhöhten Risiko für die Schwangere, während der Schwangerschaft einen schwereren COVID-19-Verlauf zu haben, steht hierbei auch der Schutz des Babys im Vordergrund. Denn auch hier profitiert das Kind vom sogenannten Nestschutz (siehe 1.1.1.) [6].

So konnte mittlerweile nachgewiesen werden, dass mütterliche Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Virus über die Plazenta und Nabelschnur an das ungeborene Kind sowie über die Muttermilch an das Neugeborene weitergegeben werden [6].

Wichtige Hintergründe zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel zum Thema Corona-Impfung und Schwangerschaf.

Da die Corona-Impfung bei Schwangeren – im Vergleich zu anderen Impfungen – noch relativ „jung” ist, können Sie alle wichtigen Updates auf der entsprechenden FAQ-Seite des Robert Koch-Instituts nachvollziehen.

3.1.3. Keuchhusten-Impfung (Pertussis)

Auch im Fall der Keuchhusten-Impfung wird laut STIKO explizit zu einer Impfung von Schwangeren geraten. Die Impfempfehlung gilt dabei für alle Schwangeren ab der 28. Schwangerschaftswoche – und das unabhängig von vorherigen Keuchhusten-Impfungen [6].

Grund ist, dass der Impfschutz bei Pertussis mitunter rasch nachlässt. Bei Schwangeren mit Frühgeburtsrisiko gilt die Impfempfehlung sogar bereits im 2. Trimenon [6].

Auch enge Kontaktpersonen des Babys, bei denen die letzte Keuchhusten-Impfung über 10 Jahre her ist, sollten sich des Weiteren impfen lassen. Dies dann mit mindestens 4 Wochen Abstand zum voraussichtlichen Geburtstermin [6].

Genauere Infos zum Thema finden Sie in unserem Artikel zum Thema Keuchhusten-Impfung und Schwangerschaft.

Die Inhalte dieses Artikels geben den aktuellen wissenschaftlichen Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und wurden nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch kann der Artikel keine medizinische Beratung und Diagnose ersetzen. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Allgemeinarzt.

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